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Verwaltungsservice Bayern

Steuern, Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.

Beschreibung

Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Steuern
Sophienstr. 6
80333 München
+49 89 9991-0
+49 89 9991-1099
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 14.11.2022