Verwaltungsservice Bayern
Gastgeberverzeichnis, Bereitstellung durch den Landkreis
Landkreise können ein Verzeichnis eingetragener Gastgeber mit Unterkünften und deren Ausstattungsmerkmalen veröffentlichen.
Beschreibung
Das Gastgeberverzeichnis (auch Gastgeberkatalog oder Unterkunftsverzeichnis genannt) kann auf Papier, CD-ROM oder im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 14.12.2022