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Leistungen

Verwaltungsservice Bayern

Agrarförderungsprogramme, Beantragung einer Förderung

Mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragen die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen.

Beschreibung

Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.

Fristen

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis Mitte Mai.

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg i.Bay.
Johann-Strauß-Str. 1
91154 Roth
+49 9171 842-0
+49 9171 842-1070
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023