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Verwaltungsservice Bayern

Kindesmisshandlung, Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Beschreibung

Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Zuständiges Amt

Polizeipräsidium Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
+49 911 2112-0
+49 911 2112-1005
Polizeiinspektion Roth
Hilpoltsteiner Straße 30
91154 Roth
+49 9171 9744-0
+49 9171 9744-20
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.06.2023