Verwaltungsservice Bayern
Entschädigung für Strafverfolgung, Entscheidung
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.
Beschreibung
Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
Südliche Fürther Straße 20
90429 Nürnberg
+49 911 321-01
+49 911 321-2873
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2022