Verwaltungsservice Bayern
Kommunale Bildungseinrichtung, Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Gemeinde Georgensgmünd
Bahnhofstr. 4
91166 Georgensgmünd
+49 9172 703-0
+49 9172 703-50
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023