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Leistungen

Verwaltungsservice Bayern

Abfallrecht, Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Beschreibung

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023