Verwaltungsservice Bayern
Öffentliche Grünanlagen, Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Gemeinde Georgensgmünd
Bahnhofstr. 4
91166 Georgensgmünd
+49 9172 703-0
+49 9172 703-50
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 21.12.2022