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Leistungen

Verwaltungsservice Bayern

Debütantenkatalog, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert junge freischaffende Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für die Herstellung eines Debütantenkatalogs.

Beschreibung

Gegenstand und Zweck der Förderung

Zur Förderung freischaffender Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität werden Zuwendungen für die Herstellung eines eigenen Kataloges im Rahmen der ersten Einzelausstellung einer Künstlerin bzw. eines Künstlers gewährt.

 

Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 30.03.2023