Verwaltungsservice Bayern
Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen und beruflichen Schulen, Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung
Beschreibung
Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten bzw. Staatsinstituten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen.
Die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Studienseminare vor.
Jede Grund-, Haupt- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern (8 Wochenstunden),
- Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers (9 Wochenstunden),
- eigenverantwortliche Hospitation (Grundschule 1 Wochenstunde) und
- Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden).
An zwei Wochentagen besuchen die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Junglehrer an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation). Die Fachlehrer- und Förderlehreranwärter besuchen nur an einem Wochentag das Seminar.
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:
- eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern und gegebenenfalls auch in nicht studierten Fächern (15 Wochenstunden),
- eigenverantwortliche Hospitation (Grundschule 3 Wochenstunden, Mittelschule 2 Wochenstunden) und
- 10 Stunden Seminarveranstaltungen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter Seminarleitungen und Schulleitungen verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen).
In bestimmten Fällen ist die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheimaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
- Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM)
- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO F II)
- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II)
Weiterführende Links
- Ausbildung zum Fach-/Förderlehrer
- Merkblatt Anwärterbezüge und Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Studienreferendarinnen/Studienreferendare, Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter sowie für Fachlehreranwärterinnen/Fachlehreranwärter (ohne Gymnasium/Realschule)
- Vorbereitungsdienst für Lehramt an Mittelschulen
- Vorbereitungsdienst Lehramt Grundschule