Verwaltungsservice Bayern
Fahrlehrerwesen, Beantragung der Anerkennung eines Berufsverbands als Träger von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer
Die Anerkennung eines Berufsverbands der Fahrlehrer als Träger von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer erfolgt auf Antrag.
Beschreibung
Die Ausbildung zum Fahrlehrer findet auch in einer Ausbildungsfahrschule statt (zusätzlich zur Fahrlehrerausbildungsstätte). Ausbildungsfahrlehrer, die an einer Ausbildungsfahrschule Fahrlehreranwärter ausbilden, müssen an einem Einweisungsseminar teilgenommen haben. Sofern ein Berufsverband der Fahrlehrer dieses Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer anbietet, bedarf es hierfür der Anerkennung durch die örtlich zuständige Regierung.
Voraussetzungen
Die Anerkennung wird erteilt, wenn
- ein sachgerechter Ausbildungsplan vorgelegt wird, der mindestens die Kompetenzen und Stundenangaben des Rahmenplans nach Anlage 4 der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) erfüllt,
- geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, in ihrem Aufgabenbereich die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln,
- die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regierung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten den Bescheid zudem in Abdruck.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 bis 3 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Berufsverband (ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister)
- Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung (ggf. beruflicher Lebenslauf, Führerschein, Meisterbrief, Fahrlehrerschein, Fahrschulerlaubnis, Studium, Zeugnisse, sonstige Abschlüsse/Urkunden, Fortbildungen)
- Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
- Angaben zu den Unterrichtsorten
- Ausbildungsplan
Kosten
Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 13.04.2022