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Verwaltungsservice Bayern

Grundbuch, Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

Beschreibung

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

Voraussetzungen

Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

Ein möglicher Nachweis ist:

  • Eheurkunde,
  • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
  • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
  • aktueller Handelsregisterauszug.

Kosten

Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Amtsgericht Schwabach
Weißenburger Str. 8
91126 Schwabach
+49 9122 1807-0
+49 9122 1807-199
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 18.07.2023