Verwaltungsservice Bayern
Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen, Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal
Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.
Beschreibung
An privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen ist in der Regel neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches und sonstiges schulisches Personal beschäftigt, das ebenfalls direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulaufsichtlich überprüft.
Fristen
Die Unterlagen sind bis zum 1. Oktober jedes Schuljahres vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Meldelisten, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 23.12.2022