Verwaltungsservice Bayern
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen, Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Beschreibung
Die zuständige Regierung als personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung - bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
Fristen
baldmöglichst
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Staatliches Schulamt im Landkreis Roth
Weinbergweg 6
91154 Roth
+49 9171 81-170
+49 9171 81-178
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Schulen in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 18.12.2022