Verwaltungsservice Bayern
Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen, Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
Die Einrichtung gebundener Ganztagsangebote für Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027 gefördert.
Beschreibung
Zweck
Es werden Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen gewährt, die in Prioritätsachse C des ESF-Programms Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2021 bis 2027 vorgesehen sind.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung sind die über das Halbtagsangebot hinausgehenden Elemente des gebundenen Ganztagsangebots, insbesondere die damit verbundene zusätzliche sozialpädagogische Betreuung und Begleitung.
Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die im vollzeitschulpflichtigen Alter als Quereinsteiger in das bayerische Bildungssystem eintreten, können Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen eingerichtet werden. Für einen Teil dieser Klassen soll ein gebundenes Ganztagsangebot gefördert werden, das die bestehende Förderung durch die Deutschklasse ergänzt und durch eine den speziellen Anforderungen der Zielgruppe entsprechende Förderung insbesondere die durch den Migrationshintergrund bedingten Nachteile ausgleicht. So wird ein begabungsgerechter Einstieg der Kinder in das bayerische Bildungssystem ermöglicht, der Wechsel an die deutschsprachigen Regelklassen beschleunigt und die Entfaltung des Bildungs- und Ausbildungspotentials frühzeitig unterstützt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig aus Mitteln des ESF Plus sind dem geförderten Projekt konkret zuordenbaren und notwendigen Personal- und / Dienstleistungsausgaben des Projektträgers abzüglich projektbezogener Einnahmen.
Art und Höhe
Die Förderung beträgt maximal 30.000,00 EUR je Schuljahr und wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Voraussetzungen
- Der Maßnahmenzeitraum reicht jeweils vom 1. September des Jahres, in dem die Maßnahme beginnt, bis zum 31. August des Folgejahres.
- Das gebundene Ganztagsangebot muss vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigt worden sein. Zudem muss eine Genehmigung des zuständigen Staatlichen Schulamtes vorliegen.
- Am Ganztagsangebot für Deutschklassen können Schülerinnen und Schüler entsprechend der Zielgruppe mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern teilnehmen.
- Zur Bildung einer Klasse sind mindestens 13 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Eine Unterschreitung der Schülermindestzahl am maßgeblichen Stichtag (1. Oktober des jeweiligen Schuljahres) ist nicht förderschädlich, wenn das zuständige Staatliche Schulamt eine Unterschreitung zulässt.
- Das gebundene Ganztagsangebot umfasst über das für Deutschklassen in Halbtagsform vorgesehene Angebot hinaus ein Bildungsangebot im Umfang von mindestens 12 Lehrerwochenstunden, das durch Lehrkräfte erbracht wird.
- Eine sozialpädagogische Betreuung im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebots für Deutschklassen ist zu gewährleisten. Für die sozialpädagogische Betreuung ist ein Mindestumfang von 15 Unterrichtseinheiten pro Schulwoche zu gewährleisten. Für die o. g. sozialpädagogische Betreuung kann der Schulaufwandsträger eigenes Personal oder entsprechend geeignetes Personal eines Dritten („Kooperationspartner“) einsetzen.
- Die Abdeckung des erweiterten Personalaufwands für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des gebundenen Ganztagsangebotes kann durch zusätzliche externe Kräfte eines Dritten („Kooperationspartner“) oder einer Kommune erfolgen.
- Eine Förderung ist für Projekte ausgeschlossen, die von andere Stelle Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds oder aus anderen EU-Programmen erhalten (Mehrfachförderung).
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren wird über das internetgestützte EDV-System „ESF Bavaria 2021“ (siehe unter „Online-Verfahren“) abgewickelt. Der Antrag ist sowohl im Online-Verfahren als auch schriftlich bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst mit Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung nach dem Erstattungsprinzip.
Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) trifft die grundsätzliche Festlegung einer Förderung und legt die Höhe der Fördersumme fest.
Hinweise
Der Projektträger ist verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den Europäischen Sozialfonds Plus deutlich sichtbar hinzuweisen (Informations- und Publizitätsmaßnahmen).
Fristen
Förderanträge sind grundsätzlich bis 4 Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen; bei Projekten, für die der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt gilt, bis 31. Oktober.
Verwendungsnachweise sind bis 31. Januar des Jahres, das auf den Bewilligungszeitraum folgt, einzureichen.
Stichtag für die Feststellung der Teilnehmerzahl ist der 1. Oktober des Jahres, in dem der Bewilligungszeitraum beginnt.
Bearbeitungsdauer
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektkonzept
- Teilnehmendenliste
-
Vergabedokumentation
nur beizufügen bei Kooperationspartner
-
Kooperationsvertrag
nur beizufügen bei Kooperationspartner
-
Berechnungsblatt - Dokument zum Antrag auf Förderung (Anlage zu Kostenposition 1.3) inkl. Zuweisung/Abordnung oder Arbeitsvertrag der eingesetzten Kraft
nur beizufügen bei Eigenpersonal
- Bestätigung der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
- Qualifikationsnachweis der eingesetzten Kraft
- Teilnehmendenfragebögen (s. Formulare)
Online Verfahren
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (gesetze-bayern.de)
- Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)