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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Beantragung der Verlängerung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.
Voraussetzungen
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
Fristen
Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
-
Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- deutscher Kartenführerschein
- bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung ü
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.
Rechtsgrundlagen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 11 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Eignung)
- § 12 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Sehvermögen)
- § 48 Absatz 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Regionale Ergänzung - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Beantragung der Verlängerung, Landratsamt Roth
Landratsamt Roth
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Zuständiges Amt
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.10.2023