Verwaltungsservice Bayern
Visa-Warndatei, Beantragung einer Selbstauskunft
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen in der Visa-Warndatei über Sie gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.
Beschreibung
Die Visa-Warndatei (VWD) soll den Missbrauch von Visa bei der Einreise nach Deutschland verhindern. Sie unterstützt vor allem die Behörden, die dafür zuständig sind, Visa zu erteilen. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen.
Wenn Sie wissen möchten ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Sie speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Visa-Warndatei speichert Informationen über Personen (und Organisationen), wenn Sie
- aufgrund einer bestimmten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden,
- Zu relevanten Straftaten gehören unter anderem Menschenhandel, Zwangsprostitution, Betäubungsmitteldelikte und Schwarzarbeit.
- als Visumantragsteller ge- oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt haben beziehungsweise authentische Dokumente durch falsche Angaben erhalten haben.
- als Einlader, Verpflichtungsgeber oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
- falsche Angaben gemacht haben oder
- Ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
- freiwillig erlaubt haben, dass Ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter Ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.
Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Personen speichert, gehören:
- Personalien:
- Familienname, Vorname
- abweichende Namensschreibweisen
- andere Namen und frühere Namen
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- der Anlass für die Speicherung
- die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes
Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.
Voraussetzungen
Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:
- Melden Sie sich im Bundesportal mit Ihrer Online-Ausweisfunktion an.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden die Daten ab.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post (in Zukunft auch in den Postkorb des Nutzerkontos Bund).
Persönlicher Antrag:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes herunter und füllen Sie es aus.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem örtlichen Standort des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
- Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die E-Mail-Adresse der Visa-Warndatei (BVA, Referat S I 4)
- Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der In-ternetseite des BVA.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.
Antrag per Post:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des Bundesverwaltungsamtes.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis:- Online-Ausweisfunktion
- des Personalausweises
- des elektronischen Aufenthaltstitels
- oder elektronischen. Aufenthaltskarte
- der elektronischen. Daueraufentha
Online Verfahren
Kosten
Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.