Gmünder Jugendschutzkonzept "Sechs Richtige"
Seit 2007 werden mit Unterstützung des Kreisjugendring Roth im gesamten Landkreis Roth Maßnahmen zur konsequenteren Umsetzung des Jugendschutzgesetzes erarbeitet. Die Marktgemeinde Thalmässing (an der wir uns stark orientieren) machte hier den Vorreiter, andere Gemeinden wie Allersberg und Hilpoltstein folgten.
In seiner Sitzung vom 12. März 2009 beschloss das Jugendforum sich intensiver mit der Problematik Jugendschutz auseinander zu setzen und einen Handlungsleitfaden für die Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen zu erstellen.
Alle Vereine und sonstigen Veranstalter sollen so motiviert un unterstützt werden, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten und in konkrete Praxis umzusetzen. Hierbei geht es nicht darum, den Jugendlichen den Spaß am Feiern zu nehmen, sondern vielmehr um die Notwendigkeit, sie im Sinne des Jugendschutzgesetzes zu schützen.
Wir möchten also dafür werben, verantwortungsvoll mit der Aus- und Abgabe von Alkohol (und auch Zigaretten) an Jugendliche umzugehen (eine Nichtabgabe an Kinder versteht sich von selbst).
Sicher wird es immer Jugendliche geben, die Mittel und Wege finden Bestimmungen und Bemühungen zu umgehen oder Veranstalter, die sich dieser Initiative nicht anschließen, aber das sollte uns nicht davon abhalten, dort Verantwortung zu übernehmen, wo es möglich, sinnvoll oder gar notwendig ist.
Download Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (PDF-Datei)(pdf-Datei)
Download Vollmacht Erziehungsbeauftragung (PDF-Datei) (pdf-Datei)
Hinweise für minderjährige Besucher einer Veranstaltung
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten nicht in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen aufhalten. Jugendliche ab 16 Jahren aber unter 18 Jahren dürfen sich ohne Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten bis 24:00 Uhr in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen aufhalten.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Jugendliche unter 18 Jahren können eine Gaststätte oder Tanzveranstaltung in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten zeitlich unbegrenzt für die Dauer der Veranstaltung besuchen.
Bei Einlasskontrolle werden nur Erziehungsberechtigungsübertragungen der Gemeinde Georgensgmünd akzeptiert. Begleitpersonen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen die Erziehungsbeauftragung für maximal zwei Jugendliche übernehmen. Dem Formular muss eine Ausweiskopie der Eltern/des Personensorgeberechtigten beigefügt sein. Die Ausweise des Jugendlichen und der Begleitperson müssen abgegeben werden. Die Begleitperson kann die Veranstaltung nicht ohne den Jugendlichen verlassen.
Trotz einer Erziehungsbeauftragung kann der Einlass zur Veranstaltung unter Vorbehalt des Veranstalters erfolgen (z. B. Einlass erst ab dem 16. Lebensjahr oder Einlass erst ab dem 18. Lebensjahr). Die Erziehungsbeauftragung berechtigt in diesen Fällen nicht zum Zutritt zur Veranstaltung. Die Eltern (Personensorgeberechtigten) werden gebeten, das Informationsblatt zur Erziehungsbeauftragung sowie den Auszug aus dem Jugendschutzgesetz zu beachten.
Bei Unsicherheiten können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
Lisa Egger (gemeindliche Jugendpflegerin)
Telefonnummer: 01606963466
Hinweise für Veranstalter
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass, bei denen Alkohol nicht nur zum Selbstkostenpreis ausgeschenkt wird, müssen schriftlich bei der Gemeinde Georgensgmünd beantragt werden.
Veranstaltungen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind nicht genehmigungspflichtig, ein Antrag ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei diesen Veranstaltungen durch den Veranstalter die entsprechenden Vorschriften, insbesondere hygienerechtliche Vorschriften einzuhalten sind.
Der Gemeinderat hat ein Jugendschutzkonzept „Sechs Richtige“ beschlossen. Demnach werden Veranstaltungen nur noch dann genehmigt, wenn alle 6 Pflichtaufgaben nach dem Gmünder Jugendschutzkonzept „Sechs Richtige“ durch den Veranstalter erfüllt werden. Eine Veranstaltung erhält zusätzlich ein Gütesiegel, wenn mindestens 6 wählbare Kürpunkte umgesetzt werden.
Wir bitten Sie, die erste und zweite Seite und -bei Umsetzung der sogenannten Kürpunkte- auch die dritte Seite des Antragsformulars auszufüllen, zu unterschreiben und uns die durch Sie ausgefüllten Seiten 1 bis 2 bzw. 1 bis 3 zuzusenden, zuzufaxen oder auch die eingescannten Seiten per E-Mail an Andreas Schwarz zu senden. Wir weisen in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass herkömmliche (unverschlüsselte) E-Mails mit einer Postkarte vergleichbar sind, weil deren Inhalt offen und einfach lesbar verschickt wird. Die Zusendung des eingescannten Formulars erfolgt daher auf eigene Gefahr des Antragstellers.
Die vorübergehende Gaststättenerlaubnis und eine ggf. erforderliche Sperrzeitverkürzung (die Sperrzeitverkürzung wird mit dem zum Download bereitstehenden Antragsformular gleich mit beantragt) wird Ihnen dann nach Bearbeitung per Post zugesandt. Die Gebühr für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis beträgt für eine eintägige Veranstaltung 25,00 €, kann im Einzelfall jedoch höher festgesetzt werden, da sich die Gebühr nach Bewirtungsfläche und der Anzahl der Veranstaltungstage bemisst. Die Gebühr für eine Sperrzeitverkürzung beträgt ebenfalls 25,00 €. Wenn mehrere Veranstaltungen in einem Antrag beantragt werden, beträgt die Gebühr für eine Veranstaltung 25,00 € und für jede weitere Veranstaltung 15,00 €. Die Rechnungstellung der Verwaltungsgebühren geht Ihnen mit den Genehmigungsbescheiden per Post zu. Die Gesamtgebühr können Sie nach Zusendung überweisen.
Die Unterlagen zum Jugendschutzkonzept „Sechs Richtige“ sind dem Antragsformular beigefügt. Wir bitten Sie, diese Unterlagen zu beachten und für Ihre Veranstaltung zu verwenden. Wenn zu Ihrer Veranstaltung Gäste von auswärts kommen, kann dies hinsichtlich der Erziehungsbeauftragungen problematisch sein, da Gäste von auswärts evtl. andere Vordrucke verwenden. Es sollten jedoch grundsätzlich nur Erziehungsbeauftragungen nach dem Gmünder Jugenschutzkonzept „Sechs Richtige“ akzeptiert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, auf Ihrer Homepage auf die Möglichkeit des Downloads des Formulars zur Erziehungsbeauftragung von der Homepage der Gemeinde Georgensgmünd hinzuweisen. Ggf. können Sie auch einen entsprechenden Link zum Download einstellen. Auch können Sie auf Ihren Werbeplakaten auf die Erziehungsbeauftragungen hinweisen.
Wir bitten Sie, nach der Veranstaltung die Veranstaltungsrückmeldung, die dem Antragsformular beigefügt ist, auszufüllen und an die Gemeinde Georgensgmünd, z. Hd. Herrn Bernd Neeb zu senden. Vielen Dank.
Anträge auf Plakatierungsgenehmigungen bitten wir an Nina Schuster zu richten.