Leistungen
Verwaltungsservice Bayern
Rentenversicherung, Sterbevierteljahr
Beschreibung
In der Rentenversicherung erhält nach dem Tod des Versicherten der hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner für die auf den Sterbemonat folgenden 3 Kalendermonate die volle Versichertenrente, aus der sich die Witwen(r)rente ableitet.
§ 67 Sozialgesetzbuch VI
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.12.2018