Freiwillige Feuerwehr Georgensgmünd
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Georgensgmünd gliedert sich in die Stützpunktwehr mit dem Feuerwehrhof in Georgensgmünd sowie den Ortswehren Mäbenberg, Mauk/Obermauk, Petersgmünd, Rittersbach, Untersteinbach und Wernsbach. Derzeit leisten etwa 250 Personen freiwilligen aktiven Dienst bei den Feuerwehren.
Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Georgensgmünd sind eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde, d. h. sie können rechtlich in ihrer Funktion etwa mit dem gemeindlichen Bauhof oder der Bücherei verglichen werden.
Mitwirkende in der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr sind:
- Feuerwehranwärter/innen vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und
- Feuerwehrdienstleistende vom vollendeten 18. bis zum 63. Lebensjahr
Interessierte neue Mitglieder sind jederzeit herzlich Willkommen!
Zu den Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr als Gemeindeeinrichtung gehören:
- Der abwehrende Brandschutz
- Der Technische Hilfsdienst bei Unglücksfällen oder Notständen
- Sicherheitswachen aufgrund besonderer Vorschriften (z. B. Versammlungsstätten-Verordnung)
- Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen
- Die Katastrophenhilfe, Mitwirkung im Katastrophenschutz auf Ersuchen der Katastrophenschutzbehörde.
- Die Amtshilfe, sofern die Feuerwehr von einer anderen Behörde (z. B. Polizei) um Unterstützung bei einer Amtshandlung ersucht wird (z. B. Suche nach vermissten Personen, Bergung von Personen, Öffnen und Verschließen von Räumen)
Außer diesen Pflichtaufgaben kann eine Freiwillige Feuerwehr auch freiwillige Aufgaben als gemeindliche Einrichtung übernehmen.
Hierzu können z. B. zählen:
- Brandwachen nach dem Ende der Brandgefahr
- Verkehrsabsicherung von Fest- und Umzügen
- Das Abräumen und Säubern von Schadensstellen, soweit es nicht zur Abwehr weiterer Gefahren notwenig ist
- Das Öffnen von Türen (nur bei Gefahr)
- Das Auspumpen von Kellern, Baugruben u. a. (nur bei Gefahr)
Für die o.g. Aufgaben stehen der Feuerwehr folgende Fahrzeuge zur Verfügung:
Kommandowagen, Mehrzweckfahrzeug, Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20), Drehleiter DLA(K) 23/12, Löschgruppenfahrzeug (LF16/12), Rüstwagen 2, Gerätewagen-Logistik 2 und in den Ortsteilfeuerwehren je ein Tragkraftspritzenfahrzeug.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websiten der Feuerwehren: