Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain georgensgmuend.de veröffentlichten Website der Gemeinde Georgensgmünd. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.11.2020 durchgeführten Selbstbewertung
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- a. Beschreibung: Die Panoramabilder lassen sich nicht mit der Tastatur bedienen
- b. Maßnahmen: Die aktuelle Verison der Panoramabilder unterstützt die Bedienung mit der Tastatur nicht.
- c. Zeitplan: Die Panoramabilder werden aktualisiert sobald das Programm Panoramabilder mit Tastaturunterstützung unterstützt.
2. Barriere:
- a. Beschreibung: Einige Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
- b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Georgensgmünd kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Georgensgmünd auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Georgensgmünd ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
2. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke von Festen, Feiern etc. vermitteln soll, sind nicht alle Bilder in diesen mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 300 Bildern unverhältnismäßig.
- c. Barrierefreie Alternative: Eine kurze Beschreibung des Fotoalbums liegt in Form eines Teasertextes vor. Diese werden von den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus ggf. überarbeitet und ergänzt.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.11.2020 erstellt und zuletzt am 25.11.2020 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Georgensgmünd
Ines Beuthel
Telefonnummer: 09172 703-73
E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(@)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html