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Büchereistadl
Skulptur Anton
Am Bruckespan
Förderprogramme

Förderprogramm der Gemeinde Georgensgmünd

Wohnraumförderprogramm für Familien
Familienfreundlichkeit ist eine der wichtigsten Leitlinien in der Gemeindepolitik. Deshalb hat bereits 2001 der Gemeinderat ein Wohnbau- bzw. Wohnraumförderprogramm für Familien beschlossen. Ziel ist es, Familien mit Kindern die Möglichkeit zu eröffnen Wohneigentum zu schaffen oder zu erwerben.

Für Fragen zur Wohnraumförderung steht Ihnen unsere Kämmerei gerne zur Verfügung:

Inge Lastinger
Telefonnummer: 09172 703-29
E-Mail schreiben

Zisternenförderprogramm
Die Gemeinde Georgensgmünd fördert die Ausstattung von Wohngebäuden mit Regenwasseranlagen, um den Verbrauch hochwertigen Grund- und Quellwassers durch die Verwendung von Niederschlagswasser zu verringern.

 Für Fragen zur Zisternenförderung stehen Ihnen unsere Gemeindewerke gerne zur Verfügung:

Simone Pioretzki/Stefan Blum
Telefonnummer: 09172 703-38
E-Mail schreiben

Städtebauförderung – Kommunales Fassadenprogramm (Sanierungsgebiet)

Im Rahmen eines Kommunalen Förderprogrammes können Eigentümer von Objekten profitieren, die geeignete Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen im Sinne einer städtebaulichen Entwicklung im Sanierungsgebiet der Gemeinde Georgensgmünd vornehmen.
Die Gemeinde Georgensgmünd hat zwei sogenannte Sanierungsgebiete ausgewiesen, das Sanierungsgebiet Altort Georgensgmünd und das Sanierungsgebiet Friedrichsgmünd. Förderfähig sind insbesondere finanzielle Aufwendungen an Fassaden einschließlich Fenster und Türen, Dächern, Hoftoren und Hofeinfahrten, Freiflächen und Einfriedungen mit Wirkung in den öffentlichen Raum. Vor Maßnahmenbeginn findet eine kostenlose Architektenberatung durch den Sanierungsberater der Gemeinde Georgensgmünd statt. Es kann ein Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn an die Gemeinde Georgensgmünd.Links:

Richtlinie zum Kommunalen Fassadenprogramm der Gemeinde Georgensgmünd (PDF-Dokument, 1,13 MB)

Geltungsbereich des Sanierungsgebietes (PDF-Dokument, 589,79 KB)

Antragsformular für Zuwendungen nach dem Kommunalen Fassadenprogramm (PDF-Dokument, 442,50 KB)

Zudem besteht im Sanierungsgebiet die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 7 h oder 10 f Einkommensteuergesetz steuerlich abzusetzen. Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich um allgemeine Hinweise. Diese können eine umfassende steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen. Bei Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sind Erkundungen beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerfachleuten einzuholen.

Infoblatt zur Sonderabschreibung im Sanierungsgebiet (PDF-Dokument, 1,74 MB)

Falls es sich bei Ihrem Objekt um ein Einzeldenkmal nach der Denkmalschutzliste handelt, ist für die Maßnahme eine Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz beim Landratsamt Roth (Untere Denkmalschutzbehörde) einzuholen. Das Erfordernis der Vorlage einer Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz bei Ensembleschutz ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus:

Hanne Güthler
Telefonnummer: 09172 703-39
E-Mail schreiben